Stundentafel Sek I
Stundentafel für die Sekundarstufe I - Gymnasium
(gültig ab 1. August 2015)
Anlage zum RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 13. Mai 2015
Klasse Lernbereich / Fach |
5 und 6 |
7 bis 9 |
Gesamt S I |
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Deutsch |
8 |
11 |
19 |
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Gesellschaftslehre 1) Geschichte, Erdkunde, Politik |
6 |
12 |
18 |
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Mathematik |
8 |
11 |
19 |
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Naturwissenschaften 2) Biologie, Chemie, Physik |
6 |
14 |
20 |
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Englisch 3) |
8 (4) |
10 (10) |
18 (14) |
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Zweite Fremdsprache 3) |
4 (8) |
10 (10) |
14 (18) |
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Künstl./musischer Bereich 4) Kunst, Musik |
8 |
6 |
14 |
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Religionslehre 5) |
4 |
6 |
10 |
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Sport |
6 - 8 |
7 - 9 |
15 |
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Wahlpflichtunterricht 6) |
0 |
4 - 6 |
4 - 6 |
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Kernstunden |
58 - 60 |
91 - 95 |
151 - 153 |
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Ergänzungsstunden 7,8) |
10 - 12 |
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Wochenstundenrahmen 8) |
Klasse 5: 30 - 32 Klasse 6: 30 - 32 |
Klasse 7: 30 - 32 |
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Gesamtwochenstunden 8) |
158 - 163 |
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zusätzlich: Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht
Anmerkungen:
- Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 9 unterrichtet. Hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden.
- Alle Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 9 unterrichtet. Hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt ab Klasse 7.
- Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern.
- Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet.
- Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt Paragraph 3 Absatz 5.
- Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 8 und 9 statt. Hierfür gilt Paragraph 17 Abs. 3. Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 8 und 9 mit jeweils mindestens drei Wochenstunden unterrichtet, andere Fächer und fächerübergreifende Angebote jeweils mit mindestens zwei Wochenstunden.
- Für die Ergänzungsstunden gilt Paragraph 17 Abs. 4.
- Fünf Ergänzungsstunden sind nicht verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler
In Stift Keppel sind die Ergänzungsstunden im laufenden Schuljahr folgendermaßen verteilt
- zwei Stunden im Kreativprojekt und eine zusätzliche Klassenlehrerstunde im ersten Halbjahr der Jg. 5,
- zwei Stunden im Kreativprojekt und eine Stunde Lernzeit in differenzierten Fördergruppen im zweiten Halbjahr der Jg. 5,
- eine zusätzliche Stunde Lese- und Rechtschreibförderung in Jg. 6,1,
- eine zusätzliche Stunde Sport in Jg. 7,
- eine Stunde Lernzeit Englisch in Jg. 8 "Conversation Club",
- eine Stunde "Lernstudio" in Jg. 8,
- eine Stunde Lernzeit Mathematik in Jg. 9 und
- Förderunterricht in einzelnen Modulen bei Bedarf.
H. Schlüter